- Autokarten
- Badeurlaub in Polen
- Bildbände
- Familienurlaub in Polen
- Golf in Polen
- Informationen
- Polen Kalender
- Regionen
- Reiseführer
- Reiten in Polen
- Sehenswürdigkeiten
- Holzkirchen in Kleinpolen
- Jahrhunderthalle in Breslau
- Auschwitz-Birkenau
- Bialowiezá Nationalpark
- Bieszczady
- Insel Wollin
- Nationalpark Biebrza
- Ojcowski Nationalpark
- Pieninen Nationalpark
- Glashütte in Olsztynek
- Töpferdorf Garncarska Wioska
- Jaskinia Raj (Paradieshöhle)
- Salzbergwerk von Wieliczka
- Marienburg (Malbork)
- Sommerurlaub in Polen
- Souvenirs
- Spezialitäten
- Städte
- Stadtpläne
- Urlaub in den Bergen: Hohe Tatra
- Urlaubsplaner
- Wanderkarten
- Wandern in Polen
- Winterurlaub in Polen
Vorschriften und Regeln in Polen
Die Vielzahl an Vorschriften und Regeln in Polen sind denen in Deutschland oder anderen Ländern innerhalb der Europäischen Union sehr ähnlich. Dies beinhaltet die Einreise, Vorschriften durch den Zoll oder Regeln im Straßenverkehr. Folgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Vorschriften, die Sie bei einem Besuch im deutschen Nachbarland beachten sollten.
Einreisebestimmungen
Alle Staatsangehörige der Mitgliedsländer innerhalb der Europäischen Union brauchen kein Visum, um nach Polen einzureisen. Ein gültiger Personalausweis ist für den Aufenthalt in Polen ausreichend. Kontrollen für Bürger der Europäischen Union finden an den Grenzen nicht statt.
Möchten Sie mit dem eigenen Pkw nach Polen einreisen, brauchen Sie neben einem gültigen Führerschein auch den Kfz-Schein. Benutzen Sie nicht Ihr eigenes Fahrzeug, ist eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters erforderlich, dass Sie sein Fahrzeug führen dürfen. Nutzen Sie einen Mietwagen für die Einreise nach Polen, ist der Mietvertrag mitzuführen.
Fahrten in den öffentlichen Verkehrsmitteln
Für eine Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Polen benötigen Sie einen gültigen Fahrschein, andernfalls ist bei Kontrollen mit Bußgeldern zu rechnen. Städtische Kontrolleure der Verkehrsmittel tragen keine Uniform. Ihre Legitimation ist ein Ausweis der jeweiligen Verkehrsgesellschaft.
Parken
Sind Sie in Polen mit dem Auto unterwegs, dann vermeiden Sie es, Ihr Auto im Halteverbot abzustellen. In manchen Orten verstehen die Ordnungshüter bei Parkverboten keinen Spaß und verpassen dem widerrechtlich abgestellten Fahrzeug gleich eine Kralle. Um diese dann wieder loszuwerden, braucht es nicht nur etwas Zeit, sondern auch das Begleichen eines saftigen Bußgeldes. In den Parkzonen innerhalb der Stadt müssen Sie tagsüber einen Parkschein am Automaten ziehen. Dies betrifft meistens den Zeitraum zwischen 9 und 18 Uhr an Werktagen. Eine Alternative sind bewachte Parkplätze. Auf diesen können Sie Ihr Fahrzeug stunden- oder auch tageweise gegen eine moderate Gebühr abstellen.
Vorschriften für den Straßenverkehr
Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Polen Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Dies gilt nicht nur in den Wintermonaten, sondern auch im Sommer. Grundsätzlich gilt auf polnischen Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 140 km/h für Pkw. Alkohol am Steuer ist in Polen gewissermaßen tabu, die Grenze liegt bei 0,2 Promille. Werden Sie mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 mg/l erwischt, kann dies im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe enden.
Der Konsum von Alkohol
Alkoholgenuss ist in Polen an öffentlichen Plätzen untersagt. Diese Auflage hat jedoch für Kneipen oder Straßencafés keine Gültigkeit. Grundsätzlich ist der Alkoholkonsum von Personen unter 18 Jahren verboten.
Rauchen
Seit Ende des Jahres 2010 gelten auch in Polen strenge Gesetze zum Schutz der Nichtraucher. Demnach gilt absolutes Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bushaltestellen, Bahnhöfen, auf Spielplätzen, in Schulen, in Theatern und Museen. In Gaststätten, Bars und Restaurants ist Rauchen noch in abgetrennten Räumen erlaubt, sofern eine ausreichende Belüftung sichergestellt ist.
Mitnahme von Haustieren
Bei der Einreise nach Polen benötigen Haustiere einen Heimtierausweis, der von einem Tierarzt ausgestellt wurde. Es muss nachgewiesen werden, dass das Tier vor der Einreise eine Impfung gegen Tollwut erhalten hat. Zudem muss sich der Pass eindeutig dem jeweiligen Tier zuordnen lassen. Möchte man seinen Vierbeiner mit in die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen, braucht das Tier hierfür eine eigene Fahrkarte.